Erschienen in:
01.03.2014 | Leitthema
Krebsfrüherkennung im Nationalen Krebsplan
Gesundheitspolitischer Rahmen und gesetzliche Neuregelungen
verfasst von:
Dr. A. Helou, MPH
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2014
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Zusammenfassung
Mit dem „Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)“ werden zentrale Empfehlungen des Nationalen Krebsplans umgesetzt. Das KFRG schafft Voraussetzungen zur nachhaltigen Verbesserung der Strukturen, Reichweite, Wirksamkeit und Qualität der bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote. Die opportunistischen Früherkennungsmaßnahmen für Gebärmutterhalskrebs und für Darmkrebs sollen in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme unter Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission publizierten Leitlinien zur Qualitätssicherung überführt werden. Um die Menschen besser zu erreichen, werden diese künftig persönlich zu den Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Gleichzeitig wird eine stringente Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Programme eingeführt und in diesem Zusammenhang die Nutzung der Krebsregister für die Evaluation von Krebsfrüherkennungsprogrammen gesetzlich verankert. Ein zentrales Anliegen ist die Stärkung der „informierten Entscheidung“ der gesetzlich Versicherten mithilfe fundierter und ausgewogener Informationen über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Krebsfrüherkennungsmaßnahme. Die Priorisierung der informierten Entscheidung über die reine Teilnahmesteigerung kann als Paradigmenwechsel in der deutschen Gesundheitspolitik betrachtet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss nun die bestehenden Früherkennungsuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs und für Darmkrebs innerhalb von 3 Jahren in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme überführen.