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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 3/2017

11.01.2017 | Leitthema

Kriterien zur Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln

verfasst von: Evelyn Breitweg-Lehmann

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 3/2017

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Zusammenfassung

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Die verwendeten Stoffe und die Kennzeichnung der Erzeugnisse müssen den komplexen rechtlichen Anforderungen des Lebensmittelrechts genügen. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen ist der Lebensmittelunternehmer. Im vorliegenden Beitrag werden die einzelnen Prüfschritte beschrieben, die sicherstellen, dass ein Erzeugnis rechtmäßig als NEM in Verkehr gebracht werden kann. In einem Ablaufschema werden die Prüfschritte übersichtlich dargestellt. Bei den verwendeten Inhaltsstoffen ist auszuschließen, dass sie eine pharmakologische Wirkung entfalten und als Arzneimittel einzustufen sind. Handelt es sich um ein Lebensmittel, muss der Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass es sich nicht um ein nichtgenehmigtes neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat handelt und dass die eingesetzten Stoffe nicht unsicher sind. Zudem muss er bei Abweichungen von den Regelungen der nationalen Gesetzgebung gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung oder eine Allgemeinverfügung beantragen. Die EU-weit gültigen Regelungen mit Höchst- und Mindestmengen für Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme müssen ebenso eingehalten werden wie die Höchstgehalte für Rückstände und Kontaminanten. Auf der Verpackung sind sowohl die Pflichtangaben vollständig und richtig zu kennzeichnen als auch die freiwilligen Angaben, wie beispielsweise die gesundheitsbezogenen Angaben. Es wird ein Überblick über Informationen gegeben, die im Bundesamt zu NEM vorliegen: In Schaubildern werden die Anzahl der Anzeigen von NEM übersichtlich dargestellt sowie Schnellwarnungen zu nicht rechtmäßig als NEM vermarkteten Erzeugnissen aufgelistet. Ein kurzer Überblick über die Kontrolle des Handels von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet rundet das Bild ab.
Fußnoten
1
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.1.2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABL. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).
 
2
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission.
 
3
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung – HCVO).
 
4
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16.5.2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern.
 
5
Verordnung (EG) Nr. 353/2008 der Kommission vom 18.4.2008 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates.
 
6
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
 
7
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (Text von Bedeutung für den EWR).
 
8
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.2.2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates.
 
9
Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19.12.2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.
 
10
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 26).
 
11
Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.6.2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel.
 
12
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG).
 
13
Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.6.2009 (Novel-Food-Verordnung).
 
14
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.6.2013 (BGBl. I, S. 1426), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 19 des Gesetzes vom 18.7.2016 (BGBl. I, S. 1666).
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Noble P (2017) Nahrungsergänzungsmittel – rechtliche Grundlagen, Abgrenzung zu Arzneimitteln, sonstige Fragestellungen. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 60(3) (im Druck) Noble P (2017) Nahrungsergänzungsmittel – rechtliche Grundlagen, Abgrenzung zu Arzneimitteln, sonstige Fragestellungen. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 60(3) (im Druck)
2.
Zurück zum Zitat Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Statistik des Referats 104 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Statistik des Referats 104
3.
Zurück zum Zitat Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – interne Statistik des Referats 101 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – interne Statistik des Referats 101
7.
Zurück zum Zitat Stephan K (2017) Pharmakologische Wirkung als Kriterium von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 60(3) (Im Druck) Stephan K (2017) Pharmakologische Wirkung als Kriterium von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 60(3) (Im Druck)
10.
Zurück zum Zitat Informationen für Antragsteller zur Genehmigungsverfahren nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten www.bvl.bund.de/novelfood. Zugegriffen: 1. Sept. 2016 Informationen für Antragsteller zur Genehmigungsverfahren nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten www.​bvl.​bund.​de/​novelfood. Zugegriffen: 1. Sept. 2016
11.
Zurück zum Zitat BVL (2014) Stoffliste des Bundes und der Bundesländer – Kategorie „Pflanzen- und Pflanzenteile“. BVL Report, Bd. 8.4. Springer, Basel BVL (2014) Stoffliste des Bundes und der Bundesländer – Kategorie „Pflanzen- und Pflanzenteile“. BVL Report, Bd. 8.4. Springer, Basel
Metadaten
Titel
Kriterien zur Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln
verfasst von
Evelyn Breitweg-Lehmann
Publikationsdatum
11.01.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 3/2017
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-016-2504-7

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