Erschienen in:
01.03.2006 | Weiterbildung · Zertifizierte Fortbildung
Die Aufgaben des Hals-Nasen-Ohren-Arztes bei der Hörgeräteversorgung
Teil 2: Überprüfung von Anpassbericht, subjektiver Zufriedenheit, Ohrpassstück und Hörgerät
verfasst von:
Frau Prof. Dr. K. Schorn
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 3/2006
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Zusammenfassung
Im 2. Teil des zweiteiligen Artikels wird beschrieben, welche Aufgaben der HNO-Arzt zu erfüllen hat, bevor er auf der Rückseite der ohrenärztlichen Verordnung einer Hörhilfe bestätigen kann, dass durch die vom Hörgeräteakustiker vorgeschlagene Hörhilfe eine ausreichende Hörverbesserung erzielt wird und dass das vorgeschlagene Gerät zweckmäßig ist. Zunächst sollte er den Anpassbericht des Hörgeräteakustikers einsehen, dessen Audiogramme mit den eigenen Ergebnissen vergleichen und überprüfen, ob mindestens 3 Hörgeräte verschiedener Herstellerfirmen verglichen wurden. Im Vordergrund steht die Zufriedenheit des Patienten, die mit dem „Oldenburger Inventar“ erfasst werden kann und Auskunft gibt über Verbesserung des Hörens in Ruhe, im Störgeräusch und des Richtungshörens durch das Hörgerät. Da die Otoplastik die Hörgeräteverstärkung wesentlich beeinflusst, sollte der Arzt sich davon überzeugen, dass das Ohrpassstück nicht rückkoppelt, mit einer 2. Bohrung und bei Bedarf mit Libby-Horn oder Dämpfungselementen versehen ist, oder ob eine offene Anpassung sinnvoll ist. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch Freifeldmessung ohne und mit Störgeräusch, wobei das sog. dBopt erzielt werden muss. Von großer Hilfe für die Erkennung von Anpassfehlern sind die In-situ-Messung und die Skalierung mit dem Würzburger Hörfeld. Zusatzmaßnahmen wie Hörsprachtraining, Lippenablesen oder technische Hilfsmittel, z. B. Mikroportanlagen oder Lichtwecker, finden oft bei höhergradiger Schwerhörigkeit, besonders bei alten Menschen, Anwendung.