Erschienen in:
01.09.2011 | Originalien
Korrelation von Tonschwellenaudiogramm und Hörverlust für Zahlen
Vergleich dreier Rechenvarianten zur gutachterlichen Plausibilitätsprüfung
verfasst von:
Dr. T. Braun, S. Dochtermann, E. Krause, M. Schmidt, K. Schorn, J.M. Hempel
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 9/2011
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die vorliegende Arbeit untersucht, welche Frequenzkombination für die Berechnung der mittleren Hörverluste im Tonschwellenaudiogramm am besten mit dem Hörverlust für Zahlen im Sprachaudiogramm korreliert, da in der Literatur verschiedene Rechenvarianten für diese gutachterliche Plausibilitätsprüfung beschrieben werden. Es wurden die 3 Rechenvarianten A (250, 500 und 1000 Hz), B (500 und 1000 Hz) und C (500, 1000 und 2000 Hz) verglichen.
Methoden
Die Audiogramme von 80 Normalhörigen, 106 Schwerhörigen und 135 zu Begutachtenden wurden retrospektiv analysiert. Die Differenzen der Mittelwerte aus dem Tonschwellenaudiogramm und dem Hörverlust für Zahlen wurden für das rechte und linke Ohr getrennt in den 3 Patientenkollektiven berechnet und statistisch verglichen.
Ergebnisse
Wir fanden in Rechenvariante A die beste Frequenzkombination, da sie bei statistisch signifikantem Unterschied zu den Rechenvarianten B und C die kleinsten Standardabweichungen lieferte. Die 1- bzw. 2,58-fache Standardabweichung (entsprechend 68,3 bzw. 99,0% aller Werte) betrug bei Rechenvariante A im Kollektiv der Schwerhörigen maximal ±4,6 bzw. ±11,8 dB.
Schlussfolgerung
Bei der gutachterlichen Plausibilitätsprüfung sollte der Mittelwert der Frequenzen 250, 500 und 1000 Hz mit dem Hörverlust für Zahlen verglichen werden. Die gängige Empfehlung in der Literatur, bei Differenzen beider Werte von mehr als ±5 dB die Plausibilität anzuzweifeln, sollte nach den vorliegenden Ergebnissen nicht zu starr angewandt werden.