Erschienen in:
01.09.2016 | Pflege | Schwerpunkt: Palliativmedizin
Versorgungsstrukturen in der Palliativmedizin
Behandlungspfad für Patienten mit einer nichtheilbaren Krebserkrankung
verfasst von:
PD Dr. S. T. Simon, A. Pralong, U. Welling, R. Voltz
Erschienen in:
Die Innere Medizin
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Ausgabe 10/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Strukturen der allgemeinen (APV) und spezialisierten Palliativversorgung (SPV) haben in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland bezüglich der Anzahl, Qualität und Differenzierung deutlich zugenommen. Ihr Ziel ist es, die Lebensqualität von Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu verbessern oder zu erhalten.
Ziel
Die aktuellen Versorgungsstrukturen der APV und SPV in Deutschland sollen dargestellt werden.
Material und Methoden
Primär auf der Basis der S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ werden die Versorgungsstrukturen dargestellt. Es erfolgt eine Extrapolation auf alle Patienten mit nichtheilbarer Grunderkrankung und eingeschränkter Lebenszeit.
Ergebnisse
Die Palliativversorgung in Deutschland kann in zwei Bereiche differenziert werden. Die APV versorgt Patienten in einer niedrig bzw. mäßig komplexen Situation auf allgemeinen und onkologischen Krankenhausstationen, in Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Umgebung. Die SPV behandelt und begleitet Patienten in einer hochkomplexen Situation stationär auf einer Palliativstation, mit einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in einer palliativmedizinischen Tagesklinik und ambulant in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), einer Palliativambulanz oder einem Tageshospiz. Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste sind sektorenübergreifend und können der APV und SPV zugeordnet werden.
Schlussfolgerung
Trotz einer guten Entwicklung in den vergangenen Jahren ist eine flächendeckende und ausreichende Angebotsstruktur noch nicht erreicht. Einige Strukturen sind kaum entwickelt, z. B. die Palliativambulanz. Der Palliativdienst im Krankenhaus sollte angesichts der Forderung im Hospiz- und Palliativgesetz 2015 bald in allen Kliniken zur Verfügung stehen, die Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung behandeln.