Erschienen in:
05.01.2017 | Vorhofflimmern | Arzneimitteltherapie
Vitamin-K-Antagonisten
Ist ihre Verordnung heute wirklich ein „Kunstfehler“?
verfasst von:
E. Rafflenbeul, Prof. Dr. J. Müller-Ehmsen
Erschienen in:
Die Innere Medizin
|
Ausgabe 1/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Vorhofflimmern und venöse Thrombembolien zählen zu den häufigsten kardiovaskulären Erkrankungen. Zur Primär- und Sekundärprophylaxe von thrombembolischen Ereignissen dient die orale Antikoagulation. Hierfür standen bis vor wenigen Jahren nur Vitamin-K-Antagonisten (VKA) zur Verfügung. Aktuell sind die nicht-Vitamin-K-abhängigen Antikoagulanzien (neue orale Antikoagulanzien [NOAK]) Dabigatran, Rivaroxaban, Apixaban und Edoxaban zugelassen. Sowohl die Zulassungsstudien für NOAK als auch Metaanalysedaten und Daten aus Registern weisen auf Vorteile der NOAK gegenüber VKA hin, im Sinne einer Reduktion von Thrombembolien und einer Reduktion von Blutungen. Zur Prophylaxe von Thrombembolien bei Vorhofflimmern empfiehlt die European Society of Cardiology in ihrer Leitlinie von 2016 deshalb, die NOAK gegenüber VKA zu bevorzugen (Empfehlungsgrad I/Evidenzlevel A). Für Patienten mit mechanischem Klappenersatz und schwerer Niereninsuffizienz besteht jedoch weiterhin die Indikation zur Therapie mit VKA. Ebenso gilt dies für die Prophylaxe von venösen thrombembolischen Sekundärereignissen bei Tumorpatienten. Eine Therapie mit VKA ist also auch heute kein Kunstfehler, insbesondere wenn eine gute Einstellung der International Normalized Ratio erreicht wird, jedoch stellen die NOAK für viele Patienten eine sehr gute Alternative dar, um mit weniger Aufwand für Arzt und Patient eine mindestens ebenso gute Wirkung zu erzielen.