Erschienen in:
01.01.2011 | Medizinrecht
Wundverschluss nach Wundspülung mit Octenisept® ohne Abflussmöglichkeit
verfasst von:
A.M. Högele, J. Neu
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 1/2011
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Zusammenfassung
Ein 39-jähriger Patient erlitt eine Stichrissverletzung am rechten Daumenballen durch einen abgerutschten Schraubendreher. In der erstversorgenden Klinik erfolgte zunächst eine Spülung der Wunde mit Octenisept® und anschließend eine primäre Wundnaht. Im weiteren Verlauf entwickelten sich ein Druckschmerz und eine Gefühllosigkeit des Daumenballens sowie eine Schwellung der gesamten Hand. Drei Wochen nach dem Unfall erfolgte durch die zweitversorgende Klinik eine operative Revision. Hier zeigte sich eine Entzündung und Nekrose des M. abductor pollicis brevis.
Der Patient bemängelte die Versorgung in der erstversorgenden Klinik, in der das Desinfektionsmittel zu tief ins Gewebe eingebracht worden sei. Das Gutachten der Schlichtungsstelle stellte fest, dass eine fehlerhafte chirurgische Erstbehandlung durch eine unzureichende Exzision des Stichkanals und eine fehlerhafte Anwendung der Octenisept®-Lösung vorlag. Entgegen dem ausdrücklichen Warnhinweis des Herstellers erfolgte ein primärer Wundverschluss ohne Gewährleistung eines Abflusses der Octenisept®-Lösung durch eine entsprechende Drainage.