Erschienen in:
27.10.2020 | Medizinrecht
Gelenkversteifung in gebrauchsgünstiger Stellung
Überlegungen zur Invaliditätsbemessung in der privaten Unfallversicherung
verfasst von:
Dr. H.-T. Klemm, V. Wittchen, W. Willauschus, R. A. Fuhrmann, B. Hohendorff
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 12/2020
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Zusammenfassung
Wenn nach einem Unfall eine Funktionsstörung verbleibt, die eine körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränkt, liegt eine Invalidität vor. In der privaten Unfallversicherung ist es die Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen, diese Invalidität in Zusammenschau der Befunde aus der wissenschaftlichen Literatur im Abgleich mit den allgemein anerkannten Eckwerten zu bemessen. Die vorrangige Gliedertaxe definiert dabei zunächst Verlustwerte. Bei den „nächstniederen“ Invaliditätswerten zur Versteifung von Extremitätengelenken wird in den Bemessungsempfehlungen eine gebrauchsgünstige Stellung dem Wert zugrunde gelegt, ohne dass diese gebrauchsgünstige Stellung näher definiert wird.
In der folgenden Arbeit haben die Autoren im Spiegel der Literatur diese gebrauchsgünstigen Stellungen definiert. Herangezogen wurden hier insbesondere die in der unfallchirurgisch-orthopädischen Literatur angeführten operativen günstigen Einstellungen einer jeweiligen Versteifung des betroffenen Gelenkes. Hierbei wurde naturgemäß auf die funktionelle Betrachtungsweise besonderen Wert gelegt.
Eine Schwierigkeit dabei ist, dass aufgrund der modernen Endoprothetik der großen Gelenke Literatur zur Versteifung fast schon nur noch historischen Wert besitzt. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden dementsprechend mit den ärztlichen Erfahrungen abgeglichen und werden hier dargestellt.