Erschienen in:
21.10.2015 | Juristische Aspekte in der Psychiatrie | Originalien
Zwangsmaßnahmen in der forensischen Psychiatrie
Aktuelle Behandlungspraxis im Maßregelvollzug aus medizinethischer Perspektive
verfasst von:
A.-K. Jakovljević, M.A., C. Wiesemann
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 die gesetzlichen Grundlagen für die Zwangsbehandlung psychisch kranker Patienten im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Über die Konsequenzen für die Behandlungspraxis in forensischen Kliniken ist bisher wenig bekannt. Die vorliegende Studie untersucht die Durchführungshäufigkeit von Zwangsmaßnahmen und insbesondere von medikamentösen Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug vor und nach dem Jahre 2011 sowie die ethische Bewertung dieser Maßnahmen aus der Perspektive behandelnder Ärzte.
Methode
In einer Befragung von Chefärzten forensischer Kliniken im Jahre 2013 wurden Daten über die aktuelle Behandlungssituation in Maßregelvollzugskliniken in Deutschland erhoben und aus ethischer Perspektive analysiert. Diese Daten wurden mit Behandlungsdaten einer großen Maßregelvollzugseinrichtung aus dem Zeitraum 2007 bis 2013 verglichen.
Ergebnisse
Auch nach April 2011 kamen in forensisch-psychiatrischen Kliniken weiter Zwangsmaßnahmen zur Anwendung. In der Praxis besteht große Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen von Zwangsmaßnahmen. Von allen im Jahre 2012 in Maßregelvollzugseinrichtungen behandelten Patienten waren durchschnittlich 13 % mindestens einmal von einer Isolierung, etwa 3 % mindestens einmal von einer Fixierung und 2,2 % mindestens einmal von einer medikamentösen Zwangsbehandlung betroffen.
Schlussfolgerungen
Aus medizinethischer Perspektive ist eine Auseinandersetzung mit der Anwendungspraxis von Zwangsmaßnahmen dringend erforderlich. Leitlinien und Behandlungsstandards müssen für die spezielle Behandlungssituation der gerichtlich angeordneten Unterbringung im Maßregelvollzug entwickelt werden.