Erschienen in:
23.05.2018 | Begutachtung | Leitthema
Voraussetzungen für ein überzeugendes (neuro)urologisches Gutachten
Stellenwert der Objektivierung im Sinne des Vollbeweises unter Mitwirkung(spflicht) des Probanden
verfasst von:
Dr. M. Zellner, W. Schöps, O. P. Jungmann, R. Böthig, T. Kadhum, K. Golka
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 7/2018
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Zusammenfassung
Überzeugende urologische Gutachten erfordern die Objektivierung anamnestisch geklagter Gesundheits- und Funktionsstörungen im juristischen Sinne des Vollbeweises. Das bedeutet, es ist ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt (Bundessozialgericht Entscheidung [BSGE] 32, 203/207). Dies erfordert eine umfassende allgemeine und spezielle Anamneseerhebung, sowie eine Reihe urologischer Untersuchungsverfahren in der Hand erfahrener Urologen. Darüber hinaus gilt es, die Grundlagen der verschiedenen Rechtsbereiche ausnahmslos zu beachten, denen der Gutachtenauftrag entstammt. Trotzdem wird es nicht gelingen, in allen Fällen eine zweifelsfreie Klärung im Sinne der Fragestellung herbeiführen zu können. Sichergestellt werden kann jedoch die bestmögliche Annäherung an die tatsächliche „Wahrheit“ des jeweiligen Falls. Dadurch kann dem Anspruch auf Gleichbehandlung aller zu Begutachtenden bestmöglich entsprochen und den beauftragenden Institutionen optimale Unterstützung ermöglicht werden.