Erschienen in:
01.08.2013 | Leitthema
Histopathologische Differenzialdiagnostik bei gelenkimplantatallergischen Fragestellungen
verfasst von:
Prof. Dr. V. Krenn, C. Poremba, J. Schneider, D. Kendoff, T. Gehrke, J.P. Kretzer, M. Thomsen, M. Huber
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 8/2013
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Zusammenfassung
Bei gelenkimplantatallergischen/toxischen Fragestellungen als Ursache für ein Endoprothesenversagen ist die Neosynovialis/periprothetische Membran („synovial-like interface membrane“, SLIM) gemäß der erweiterten SLIM-Konsensus-Klassifikation zu klassifizieren: Typ I, Partikelerkrankung, so genannte „aseptische Lockerung“; Typ II, bakterielle Infektion, so genannte „septische Lockerung“; Typ III, Kombination von bakterieller Infektion und Partikelerkrankung; Typ IV, mechanische Ursachen und funktionelle Störungen; Typ V, ossäre Pathologien; Typ VI, endoprothesenassoziierte Arthrofibrose; Typ VII, allergische/immunologische/toxische Reaktionen auf Implantatmaterialien. Die histopathologische Identifikation der Prothesenmaterialpartikel erfolgt gemäß des Partikelalgorithmus nach Krenn. Histopathologisch sind die Veränderungen bei Verdacht auf Allergie/Toxizität des Implantatmaterials zwar charakteristisch, lassen aktuell aber keine eindeutige Unterscheidung zwischen primär toxischen und primär immunologischen Reaktionen zu. Die charakteristischen Veränderungen umfassen den Partikelnachweis, eine ausgeprägte lymphozytäre, plasmazelluläre und makrophagozytäre Infiltration, Nekrosen und Granulome bzw. granulomartige Strukturen. In der Maximalausprägung wird dieser Befund als sog. inflammatorischer Pseudotumor bezeichnet. Da Lymphozyteninfiltrate in der SLIM vom Typ I und Typ IV nicht notwendigerweise Ausdruck einer implantatmaterialallergischen Reaktion oder einer Toxizitätsreaktion sind und bislang keine beweisenden zellulären Marker einer pathogenen implantatallergischen Reaktion für das Gelenkendoprothesenversagen definiert sind und der genaue immunologischen Zusammenhang ungeklärt ist, kann die Diagnose einer allergischen Typreaktion/toxischen Reaktion auf Implantatmaterialien in einer SLIM nur im Kontext von histopathologischen, dermatologischen, allergologischen und klinisch-orthopädischen Befunden gestellt werden. Gewebeproben sollten aus verschieden Regionen (SLIM, prothesennah und -fern und eine getrennte Entnahme von Knochengewebe) entnommen werden, um eine suffiziente histopathologische Diagnose zu ermöglichen.