Erschienen in:
01.12.2003 | Weiterbildung: Zertifizierte Fortbildung
Analyse biologischer Spuren
Teil II—DNA-Typisierung
verfasst von:
Dr. P. Wiegand, B. Rolf
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2003
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Zusammenfassung
Die Entdeckung individualspezifischer DNA-Sequenzen durch Jeffreys et al. im Jahre 1985 hat zu einer Anwendung dieser Sequenzen als „genetischer Fingerabdruck“ in der forensischen Spurenanalytik geführt. Die heute gängige Untersuchungstechnik ist die Typisierung der sog. Short-Tandem-Repeat-Systeme (STRs) mittels Polymerasekettenreaktion. Nach Extraktion der Ausgangs-DNA und der Durchführung einer Multiplex-PCR werden die Amplifikate elektrophoretisch nach Länge aufgetrennt. Mit dieser Technik ist es möglich, praktisch sämtliche Spuren menschlicher Herkunft wie Speichel, Sperma, Blut, Urin, Haare, Gewebeteile erfolgreich untersuchen zu können. Die Identifikation unbekannter Leichen mittels DNA-Analytik ist oftmals auch nach Jahren postmortaler Liegezeit noch möglich. Bei Verkehrsunfällen mit mehreren Fahrzeuginsassen ist die Identifikation des Fahrzeugsführers mittels DNA-Untersuchungen häufig von Bedeutung. Seit 1998 gibt es beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden die DNA-Analyse-Datei. In dieser Datei werden Profile von verurteilten Straftätern und anonymen Spuren gespeichert. Bis Ende 2002 wurden über 200.000 Personenprofile und über 40.000 Profile anonymer Spuren eingestellt.