Erschienen in:
01.10.2009 | Empfehlungen
Das forensisch-osteologische Gutachten – formale Anforderungen aus rechtsmedizinischer Sicht
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Forensische Anthropologie der Gesellschaft für Anthropologie (AGFA)
verfasst von:
Prof. Dr. M.A. Verhoff, K.-H. Schiwy-Bochat, K. Kreutz, C. Witzel, W. Huckenbeck, F. Ramsthaler
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2009
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Zusammenfassung
Forensische Anthropologie ist eine angewandte Wissenschaft, die mithilfe anthropologischer und rechtsmedizinischer Methoden zur Klärung forensischer Fragestellungen beiträgt. Die einzelnen Bereiche der forensischen Anthropologie sind in Deutschland uneinheitlich definiert. Forensisch-osteologische Untersuchungen werden von forensisch-erfahrenen biologischen Anthropologen und anthropologisch-weitergebildeten Rechtsmedizinern in der Funktion als Sachverständige durchgeführt. Ideal ist eine kooperative Bearbeitung forensischer Fälle mit gemeinsamer Gutachtenerstattung durch diese beiden Fachgebiete. Im Einzelfall sind u. U. Kooperationen mit weiteren Fachgebieten wie Zahnmedizin, Archäologie, Geologie oder Entomologie u. a. notwendig. An ein forensisch-osteologisches Gutachten gibt es inhaltliche und formale Anforderungen. Die vorliegende Arbeit kann als Empfehlung bezüglich der formalen Grundlagen angesehen werden. Dabei sollten sich forensisch-osteologische Gutachten an den üblichen medizinischen Sachverständigengutachen orientieren.