Erschienen in:
01.04.2012 | Originalien
Zementapposition als Kriterium der zahnärztlichen Altersschätzung
verfasst von:
A. Olze, J. Hertel, R. Schulz, A. Schmeling
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2012
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Zusammenfassung
Hauptkriterien der zahnärztlichen Altersschätzungen bei lebenden Jugendlichen sind die Mineralisation und die Eruption der dritten Molaren. Zur weiteren Diversifizierung des Merkmalsspektrums nach Abschluss der Weisheitszahnentwicklung wurde geprüft, ob über die radiologische Beurteilung des Ausmaßes der Zementapposition der Nachweis der Vollendung des forensisch bedeutsamen 18. Lebensjahrs gelingt. Hierfür wurden 1299 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von 650 weiblichen und 649 männlichen Deutschen der Altersgruppe 15 bis 40 Jahre untersucht. Das Ausmaß der Zementapposition der Unterkieferprämolaren wurde anhand einer 3-stufigen Stadieneinteilung bestimmt. Stadium 1 (beginnende apikale Zementapposition) wurde je nach untersuchtem Zahn von den Frauen in einem Mindestalter von 16,1 bis 16,6 Jahren und von den Männern in einem Mindestalter von 15,5 bis 19,9 Jahren erreicht. Stadium 2 (deutlich sichtbare, über den Apex hinausreichende Zementapposition) wurde je nach untersuchtem Zahn bei den weiblichen Probanden in einem Mindestalter von 20,2 bis 25,1 Jahren und bei den männlichen Probanden in einem Mindestalter von 19,3 bis 26,9 Jahren erreicht. Somit ist bei Vorliegen des Stadiums 2 der Zementapposition der Nachweis der Vollendung 18. Lebensjahrs für beide Geschlechter möglich.