Erschienen in:
01.04.2013 | Leitthema
Fallzahlberechnung in forensisch-anthropologischen Studien
verfasst von:
Dr. F. Ramsthaler, I. Burkholder, M. Kettner, M.A. Verhoff
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2013
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Zusammenfassung
Die Festlegung der Stichprobengröße ist wichtiger Bestandteil empirischer Studien und schätzt die Mindestzahl der zu erhebenden Beobachtungen innerhalb einer Grundgesamtheit. Dabei muss einerseits die Stichprobe groß genug gewählt werden, um statistische Ergebnisse mit ausreichender Aussagekraft zu ermöglichen. Andererseits darf aus ethischen und ökonomischen Gründen die Fallzahl nicht zu groß gewählt werden. Die optimale Stichprobengröße zwischen methodisch notwendiger und ethisch sowie ökonomisch vertretbarer Fallzahl zu finden, ist Aufgabe der Fallzahlplanung. Ethikkommissionen verlangen zunehmend eine rationale Begründung der geplanten Fallzahl auch in forensisch-anthropologischen Studien. Für den im forensisch-anthropologischen Kontext am häufigsten untersuchten Skalentyp einer Erfassung metrischer Variablen, z. B. Vergleichsstudien von Messstrecken zur Bestimmung einer Gruppenzugehörigkeit, müssen zur Fallzahlbestimmung vorab sowohl das für notwendig erachtete Signifikanzniveau (Irrtumswahrscheinlichkeit, α) und die gewünschte Sicherheit, mit der ein signifikantes Ergebnis erreicht werden soll („power“, 1−β) festgelegt als auch weitere Annahmen (Mittelwerte und Standardabweichungen in den Gruppen) gemacht werden. Man sollte sich dessen bewusst sein, dass existierende Konventionen über das akzeptable Signifikanzniveau aus der klinischen Forschung nicht ohne Weiteres auf die Bedingungen der Forensik übertragen werden können. Da oft auch mit medizinischem Fachwissen nur grobe Einschätzungen der für die Fallzahlschätzung notwendigen Annahmen gemacht werden können, werden unterschiedliche Szenarien untersucht, um so die für das geplante Studienvorhaben optimale Fallzahl zu bestimmen. Andererseits kann auch durch gegebene Faktoren (z. B. zeitliche Limitierung) die Fallzahl beschränkt sein. Dann muss in einer Fallzahlplanung die maximal erreichbare Power für die gegebene Fallzahl bestimmt werden. Die Fallzahlbestimmung muss, so unverzichtbar sie ist, ethische, ökonomische und praktische Aspekte mitberücksichtigen.