Erschienen in:
22.03.2016 | Autopsie | Übersichten
Lehre und Forschung an Verstorbenen
„Mortui vivos docent“
verfasst von:
Prof. Dr. Klaus Püschel
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2016
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Zusammenfassung
Am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf werden neben gerichtlichen Sektionen (gemäß § 87 StPO) diverse weitere Eingriffe an Verstorbenen (z. T. auch Körperspender) im Rahmen von Lehre und Forschung sowie klinischer Praxis durchgeführt. Hierzu gehören z. B. Gewebeexplantation gemäß Gewebegesetz, rechtsmedizinische Sektionen gemäß Hamburger Sektionsgesetz, chirurgische Eingriffe im Rahmen des sog. Post Mortem Learning Center und wissenschaftliche Untersuchungen am (anonymisierten) Gewebe/Knochen. – Die Rechtsmedizin wird dabei (auch) als Disziplin mit klinischer Relevanz, speziell im Hinblick auf Qualitätssicherung und Innovation, wahrgenommen. Diverse rechtliche und ethische Aspekte sind zu berücksichtigen.