Erschienen in:
07.12.2016 | Leichenschau | Originalien
Falsch bescheinigter natürlicher Tod nach ärztlicher Leichenschau
Ein immer aktuelles Thema
verfasst von:
Dr. S. Gleich, S. Viehöver, P. Stäbler, M. Graw, S. Kraus
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Seit vielen Jahren wird die unzureichende Qualität der ärztlichen Leichenschau diskutiert. Eine Untersuchung des Referats für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München ergab im Zeitraum zwischen 2010 und 2013 die durchschnittliche Beanstandung jeder 10. Todesbescheinigung (TB). Ein Fokus der Untersuchung von 2014 bis 2015 wurde auf die Falschbescheinigung eines natürlichen Todes gelegt, da hier möglicherweise strafrechtlich relevante Konsequenzen zu erwarten sind.
Material und Methoden
Es wurden alle Münchener TB der Jahre 2014 und 2015 geprüft, standardisiert erfasst und statistisch ausgewertet.
Ergebnisse
Analysiert wurden alle 27.164 TB, 61 % aus Kliniken und 39 % aus dem niedergelassenen Bereich. Im Jahr 2014 wurden 14 % der TB nach Sichtung beanstandet, im Jahr 2015 12 %. Beanstandungen betrafen Kliniken zu knapp 70 % und niedergelassene Ärzte zu 30 %. Bei jeder 400. TB (0,25 % aller Fälle, n = 67) wurde ein natürlicher Tod bescheinigt, obwohl die Bescheinigung einer nichtnatürlichen bzw. ungeklärten Todesart korrekt gewesen wäre. Dabei war in 48 Fällen ein Unfallereignis vermerkt worden, und in 36 Fällen war die Rubrik „Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod“ ausgefüllt worden.
Schlussfolgerung
Es stehen nun Daten aus einem Großstadtgesundheitsamt zur Verfügung, die eine realistische Abschätzung der Größe des Problems der unkorrekt bescheinigten natürlichen Todesart erlauben. Ein bestehender systematischer Fehler konnte herausgearbeitet werden: Die Definition des natürlichen bzw. nichtnatürlichen Todes scheint nicht allen Ärzten geläufig zu sein.