Erschienen in:
01.07.2007 | Pathologie-Forum
Notwendigkeit der Obduktionssteigerung durch Einführung der DRGs
verfasst von:
Dr. M. G. Krukemeyer, C. v. d. Driesch, A. Dankof, V. Krenn, D. Hansen, M. Dietel
Erschienen in:
Die Pathologie
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Ausgabe 4/2007
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Zusammenfassung
Durch die Einführung der DRGs („diagnosis related groups“, Fallpauschalengesetz) hat der Gesetzgeber seit 2004 eine neue Vergütungsstruktur für deutsche Krankenhäuser eingeführt. Grundlegende Änderungen sind die pauschalierte Vergütung der stationären Behandlung unabhängig von Umfang und Dauer der Diagnostik und Therapie. Die Kalkulation der DRGs beinhaltet auch die Kosten für klinische Obduktionen. Daraus ergeben sich für das Sektionswesen vor allem 3 Konsequenzen, die zukünftig zu einer steigenden Bedeutung der klinischen Obduktion im Krankenhausalltag führen werden:
Qualitätskontrolle: Die im Fallpauschalengesetz geforderte kontinuierliche Prüfung der medizinisch-fachlichen Qualität kann effektiv nur mit Hilfe der klinischen Obduktion dauerhaft gesichert und unabhängig dokumentiert werden. Nur so kann der Gefahr, notwendige diagnostische Leistungen aufgrund des ökonomischen Drucks nicht mehr zu veranlassen und somit fehlerhafte Diagnosen zu riskieren, entgegengewirkt werden.
Ökonomie: Die durch eine Obduktion neu aufgedeckten Neben- und Hauptdiagnosen werden nicht selten zur Erhöhung der Entgeltberechnung der Krankenhäuser führen, was von erheblicher finanzieller Bedeutung sein kann.
Rechtssicherheit: Klinische Obduktionen führen zur Präzisierung und Objektivierung der Diagnosen. Daher geben sie dem behandelnden und kodierenden Arzt Sicherheit vor unbeabsichtigten, jedoch rechtsrelevanten Falschabrechnungen gegenüber den Krankenkassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt ist.