Erschienen in:
01.07.2008 | Leitthema
Zum Stand der Anwendung von Eigenserum-Augentropfen in Deutschland
Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedern der Sektion Kornea in der DOG
verfasst von:
K. Kasper, L. Godenschweger, D. Hartwig, J.D. Unterlauft, B. Seitz, Prof. Dr. G. Geerling
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 7/2008
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Zusammenfassung
Ziel
Die therapeutische Anwendung von Serum-Augentropfen hat sich insbesondere zur Behandlung von Augenoberflächenerkrankungen bewährt. Die aktuelle Verbreitung sowie das praktische Vorgehen bei der Herstellung und Anwendung von Eigenserum-Tropfen in Deutschland wurde unter den Mitgliedern der Sektion Kornea der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) im Abstand von 2 Jahren erhoben.
Methode
Ein Fragebogen über die lokale Anwendung von biologischen Therapeutika am Auge in den Jahren 2004 und 2006 wurde Anfang des Jahres 2005 und 2007 an 103 Zentren versandt. Die Umfrage umfasste 14 Fragenkomplexe.
Ergebnisse
Die Rücklaufquote betrug in 2005 49% und in 2007 55%. Davon wendeten 63% (2005: 48%) der Einrichtungen Blutprodukte am Auge an, wobei es sich fast ausschließlich um Serum-Augentropfen handelte (96% der Patienten). Das Vorliegen einer Herstellungserlaubnis nach §13 Arzneimittelgesetz wurde 2005 von 10% und 2007 von 17% der Einrichtungen angegeben. Drei Kliniken stellten die Verwendung mangels einer Herstellungserlaubnis zwischen 2005 und 2007 ein. Die Zahl der behandelten Patienten betrug in der Umfrage des Jahres 2007 1237 Patienten (2005: 1389). Die Herstellung erfolgte zu 36% durch die Einrichtungen selbst (2005: 55%), bzw. zu 43% in Kooperation mit oder durch andere Institute. Qualitätskontrollen wurden in 47% (2005: 24%) durchgeführt. 2005 wurde eine Fribrinablagerung, 2007 keine Komplikation angegeben.
Schlussfolgerung
Obwohl die Zahl der Patienten leicht rückläufig ist, hat sich die Verwendung von Serum-Augentropfen von 2005 auf 2007 auf weitere Zentren ausgeweitet. Ernsthafte Komplikationen wurden dabei nicht beobachtet. Während einige Kliniken die Anwendung aufgrund der rechtlich komplexen Anforderungen einstellten, wird die Herstellung zunehmend an nichtophthalmologische Institutionen mit einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG delegiert. Aufgrund der in prospektiv-randomisierten Studien belegten wundheilungsfördernden Wirkung sollte Eigenserum als Standard of Care in der Therapie von schweren Augenoberflächenerkrankungen möglichst vielen Patienten zugängig gemacht werden.