Erschienen in:
27.02.2020 | Begutachtung | Leitthema
Gelebte Qualitätssicherung im IVOM-Strukturvertrag der AOK‑BW
Ein Praxisbeispiel
verfasst von:
Prof. Dr. H. Agostini, A. Pfaff, V. Graeff, L. Hesse, F. Ziemssen
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 4/2020
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der AOK-Strukturvertrag regelt nach § 73c SGB V die Behandlung von Erkrankungen der Makula durch intravitreale operative Medikamentengabe (IVOM) in Baden-Württemberg. Die Qualitätssicherung ist ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung, um die qualitativ hochwertige, wirksame und ausreichende Versorgung von Patienten zu gewährleisten.
Material und Methoden
Jährlich werden bei den aktuell 254 teilnehmenden Operateuren mindestens 2 % ihrer Fälle in einem pseudonymisierten Verfahren von einem Gutachtergremium beurteilt. Basierend auf Qualitätsparametern wie Richtigkeit der Diagnose, Qualität und Vollständigkeit von Behandlungsunterlagen und Einhaltung der Behandlungspfade werden vom medizinischen Beirat Sanktionen oder Kontrollerleichterungen empfohlen. Das Gesamturteil eines Gutachtens basiert auf einer Matrix der einzeln bewerteten Qualitätsparameter. Die Befund- und Gutachtenübermittlung erfolgt digital und ist webbasiert. Jedem Operateur steht eine vergleichende Analyse seiner Qualitätsbewertung über die Zeit zur Verfügung (Benchmarking).
Ergebnisse
In den ersten 11 Qualitätssicherungsrunden wurden insgesamt 3639 Gutachten von insgesamt 20 Gutachtern erstellt. In Bezug auf den Qualitätsparameter „Diagnose“ wichen Operateur und Gutachter in durchschnittlich 7 % der Fälle voneinander ab. Sanktionen oder Kontrollerleichterungen durch Änderung der Stichprobe wurden in den ersten 10 Qualitätssicherungsrunden 138-mal für 80 Operateure empfohlen. Finanzielle Sanktionen oder Vertragsausschluss wurden jeweils 4‑mal vom Lenkungsausschuss beschlossen.
Diskussion
Das hier vorgestellte digitale, webbasierte Qualitätssicherungssystem im Rahmen des IVOM-Strukturvertrages der AOK-BW (Baden-Württemberg) sollte als Möglichkeit wahrgenommen werden, das eigene Niveau bei der intravitrealen Behandlung von Netzhauterkrankungen einzuordnen und zu verbessern. Der aktuelle Schwerpunkt der Qualitätssicherung liegt auf Diagnose und Adhärenz zu den krankheitsspezifischen Therapieempfehlungen der Fachgesellschaften. Könnte die Analyse der Daten auf individuelle Patientenverläufe über die Zeit erweitert werden, würde sich die Qualitätssicherung für Fragen der Versorgungsforschung besser nutzen lassen.