Erschienen in:
01.04.2006 | Originalien
Umgang mit Medikamenten verstorbener Hospizgäste in Deutschland
verfasst von:
Dr. M. Thöns, M. Zenz
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 2/2006
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Zusammenfassung
Deutsche Hospize unterliegen der Heimgesetzgebung. Diese sieht vor, Medikamente patientenbezogen zu lagern. Daraus wird von Seiten der Bundesopiumstelle geschlossen, unverbrauchte Betäubungsmittel verstorbener Hospizgäste seien umgehend zu vernichten, diese dürften nicht für andere Hospizgäste verwendet werden. Wir führten eine Befragung deutscher Hospize durch, wie mit dieser Problematik umgegangen wird. Es zeigte sich bei 87% der Antworten, dass diese Vorschrift umgangen wird. Dies erscheint aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch verständlich, handelt es sich doch zumeist um teure Medikamente. Durch fehlende Vorhaltung eines Medikamentenpools kann es außerdem zu Versorgungsengpässen und verspäteter Behandlung schwerer Schmerzen kommen. Eine Medikamentenvernichtung widerspricht auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Unter Beachtung einer nachvollziehbaren Dokumentation und im Einverständnis des Gastes oder der Erben sollte die Weitergabe der Medikamente ermöglicht werden. Das Gesundheitsministerium NRW hat diese Auffassung geteilt.