Erschienen in:
01.11.2007 | Schmerzforum
BGH-Urteil zum Racz-Katheter
verfasst von:
RA Dr. R. Jungbecker, Prof. Dr. M. Zenz
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 6/2007
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Zusammenfassung
Neulandoperationen sind aus verschiedenen Gründen mit einem Haftungsrisiko verbunden, und dies sowohl bei der Haftung für Behandlungs- als auch für Aufklärungsfehler. Bei sorgfältiger Beachtung des jeweiligen Standards können aber beide Fehlerquellen vermieden werden. Neulandmethoden sind grundsätzlich erlaubt und von der ärztlichen Therapiefreiheit umfasst. Nur wenn die neue Methode ein höheres Risiko birgt als die herkömmliche, müssen besondere Gründe (wie z. B. eine günstigere Heilungsprognose) die Neulandmethode rechtfertigen. Sind aber, wie bei der im BGH-Fall angewendeten minimalinvasiven epiduralen Kathetertechnik (der sog. Racz-Methode), die Nebenwirkungen einer Methode noch nicht hinreichend bekannt, muss der behandelnde Arzt sich durch ständige und ggf. unverzügliche Kontrolluntersuchungen über das Ausbleiben solcher Nebenwirkungen vergewissern bzw. andernfalls umgehend reagieren. Hier gilt der Sorgfaltsmaßstab des „vorsichtigen Arztes“. Wichtig ist außerdem, dass der Patient über die Neuartigkeit der Methode (und ihre ggf. noch wenig bekannten Risiken) aufgeklärt wird.