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Erschienen in: Der Schmerz 1/2014

01.02.2014 | Schwerpunkt

„Off label use“ von Analgetika in der perioperativen Kinderschmerztherapie aus rechtlicher Sicht

Österreichische interdisziplinäre Handlungsempfehlungen zum perioperativen Schmerzmanagement bei Kindern

verfasst von: Prof. Dr. M. Mayrhofer

Erschienen in: Der Schmerz | Ausgabe 1/2014

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Zusammenfassung

Arzneimittel sind nicht immer für alle medizinisch indizierten Anwendungsgebiete und -arten zugelassen. Speziell in der Kinderheilkunde werden Arzneimittel in der Regel „off label“ angewendet. Die Zulassungspflicht von Arzneimitteln gemäß § 7 Arzneimittelgesetz (AMG) besteht lediglich für die Abgabe und Bereithaltung, nicht jedoch für die Anwendung am Patienten. Dies gilt auch speziell im perioperativen Bereich. Für die ärztliche Tätigkeit gibt es Vorgaben in Gestalt der ärztlichen Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Die Anwendung eines Arzneimittels darf erst nach entsprechender Aufklärung und Einwilligung erfolgen. Der „off label use“ ist unter diesen Voraussetzungen erlaubt und ggf. geboten, sofern die Verabreichung des Medikaments medizinisch indiziert und Erfolg versprechend ist. Darüber hinaus kann eine Anwendung als „Heilversuch“ zulässig sein.
Fußnoten
1
Bundesgesetz vom 2. März 1983 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG), BGBI 1983/185 idF BGBI l 2013/162.
 
2
Vgl. Kopetzki, „Off-label-use“ von Arzneimitteln. In: Ennöckl et al. (Hg) Über Struktur und Vielfalt im Öffentlichen Recht – Festgabe für Bernhard Raschauer (2008) 73 (73 f); Thöni/Stühling/Staudinger, Rechtliche Rahmenbedingungen zum Off-label-use in Österreich, RdM 2008, 109 (110).
 
3
Vgl. die Ausführung zu „off label use“ bei Kindern bei Bachinger/Plank, „Off-Label-Use“ von Arzneimitteln – Medizinischer Alltag und juristische Konsequenz wie Haftung und Kostenerstattung, RdM-ÖG 2008, 21 (24 f). Die EG-Verordnung über Kinderarzneimittel 1901/2006, ABI 2006 L 378/1, hat bislang das mit ihr verfolgte Ziel, dass auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden, nicht erreicht.
 
4
Kopetzki, „Off-Label-Use“ (FN 2) 75.
 
5
Vgl. insbesondere die von Bachinger/Plank, „Off-Label-Use“ (FN 3) 21, vertretene Ansicht, wonach der „off label use“ nur unter den Rahmenbedingungen des § 8 Abs. 1 Z 2 AMG rechtlich zulässig sein soll. IdS auch Müller, „Off-Label-Use“ von Arzneimitteln zwischen medizinischer Notwendigkeit und ökonomischer Zweckmäßigkeit, RdM 2011, 49 (50).
 
6
Kopetzki, „Off-label-use“ (FN 2) 78; Thöni/Stühlinger/Staudinger, Rechtliche Rahmenbedingungen (FN 2) 110.
 
7
Vgl. dazu und zum Folgenden mit umfassender Begründung und weiteren Nachweisen Kopetzki, „Off-label-use“ (FN 2) 77 f.
 
8
So im Ergebnis auch die Rechtsprechung: OGH 11.06.2008, 7 Ob 113/08f [= RdM 2009, 26 f (Kopetzki)]. Ebenso wenig präjudiziert eine arzneimittelrechtliche Zulassung die Beurteilung des therapeutischen Nutzens einer Arzneimittelspezialität durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger (vgl. VfSlg 17.686/2005).
 
9
Vgl. Kopetzki, „Off-label-use“ (FN 2) 92 ff. Allgemein zu diesen Rahmenbedingungen z. B. Jesser-Huß, Zivilrechtliche Fragen des Arzt-Patienten-Verhältnisses. In: Resch/Wallner (Hg) Handbuch Medizinrecht (2011) Rz 26, 59 ff.
 
10
OGH 11.06.2008, 7 Ob 113/08 f [= RdM 2009, 26 f (Kopetzki)]; vgl. auch Thöni/Stühlinger/Staudinger, Rechtliche Rahmmenbedingungen (FN 2) 111 f.
 
11
Vgl. insbesondere § 8c Abs. 3 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG), BGBI 1957/1 idF BGBI l 2013/81, über die verpflichtende Einbindung einer Ethikkommission.
 
Metadaten
Titel
„Off label use“ von Analgetika in der perioperativen Kinderschmerztherapie aus rechtlicher Sicht
Österreichische interdisziplinäre Handlungsempfehlungen zum perioperativen Schmerzmanagement bei Kindern
verfasst von
Prof. Dr. M. Mayrhofer
Publikationsdatum
01.02.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Schmerz / Ausgabe 1/2014
Print ISSN: 0932-433X
Elektronische ISSN: 1432-2129
DOI
https://doi.org/10.1007/s00482-013-1385-z

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