Erschienen in:
01.02.2015 | Leitthema
Selektivverträge zu chronischen Wunden – aktueller Stand in Deutschland
verfasst von:
Dr. L. Goepel, K. Heyer, K. Herberger, R. Stuppardt, W. Tigges, T. Wagner, M. Augustin
Erschienen in:
Gefässchirurgie
|
Ausgabe 1/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Bei Patienten mit chronischen Wunden handelt es sich oft um multimorbide Patienten, bei denen die Behandlung einen hohen ärztlichen und vor allem pflegerischen Aufwand erfordert und folglich mit hohen Kosten für eine meist langwierige Behandlung einhergeht. Über den Abschluss von Selektivverträgen können Leistungserbringer und Krankenkassen die Versorgung einzelner, insbesondere komplexer Diagnosen durch strukturierte Behandlungsprozesse und individuelle Vergütungslösungen im Hinblick auf eine bessere Qualität und bessere Wirtschaftlichkeit optimieren. Über das Angebot von Selektivverträgen zu chronischen Wunden in Deutschland ist bislang wenig bekannt.
Zielsetzung
Ziel der Studie war die Erfassung und Darstellung der vorhandenen Selektivverträge der gesetzlichen Krankenkassen zu chronischen Wunden in Deutschland.
Methoden
Bundesweite versorgungswissenschaftliche Umfrage im Querschnitt bei sämtlichen Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Ergebnisse
Die Responserate bei insgesamt 131 kontaktierten Krankenkassen lag bei knapp 21 % (n = 27). 59,3 % der Krankenkassen hatten Selektivverträge zu chronischen Wunden, wobei mit 84,8 % Verträge der integrierten Versorgung am häufigsten waren. Die häufigste im Rahmen von Selektivverträgen versorgte Diagnose war das diabetische Fußsyndroms (69,7 %). Die meist genannten Vertragspartner waren Arztpraxen (66,7 %), gefolgt von Krankenhäusern (48,5 %) und Managementgesellschaften (30,3 %). Insgesamt wurden 20.068 Patienten mit chronischen Wunden aktuell und in der Vergangenheit im Rahmen von Selektivverträgen behandelt.
Diskussion
Bei einer geschätzten Prävalenz von 1,7 Mio. gesetzlich versicherten Patienten mit chronischen Wunden werden 2,4 % aktuell oder in der Vergangenheit im Rahmen von Selektivverträgen behandelt. Dies verdeutlicht den großen Bedarf an verbesserten Versorgungs- und Vergütungsstrukturen in der Behandlung von chronischen Wunden. Bei Einführung von Selektivverträgen sollten klare evidenz- und leitlinienbasierte Ziele aufgestellte werden. Eine Evaluation und Transparenz der Ergebnisse sollte dabei vertragsübergreifend als verpflichtend angesehen werden.