Erschienen in:
01.02.2016 | Übersichten
Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach Hilfsmittelversorgung oder Medikation
Wo geht die Reise hin?
verfasst von:
Dr. J. Schürmann
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 1/2016
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Zusammenfassung
Die MdE-Gruppe der Kommission „Gutachten“ der DGU hat aufgrund der nachhaltigen Kritik an den gegenwärtigen, teilweise 100 Jahre alten MdE-Tabellenwerten für orthopädisch/unfallchirurgische Arbeitsunfall-und BK-Folgen neue MdE-Tabellenwerte erarbeitet und publiziert (Schürmann, Ludolph in Kursbuch der ärztlichen Begutachtung, 2014, Kap.III-1.11.5 „Überarbeitung der MdE-Erfahrungswerte auf unfallchirurgisch-orthopädischem Gebiet“). Zu einem erheblichen Teil entsprechen die gegenwärtigen MdE-Werte nicht mehr den tatsächlichen Teilhabeverlusten im allgemeinen Erwerbsleben (§ 56 SGB VII) und sind herabzusetzen. Besonders die Tabellenwerte für die „MdE nach Hilfsmittelversorgung oder Medikation“ bedürfen dringend der Überarbeitung, was bereits in Trauma und Berufskrankheiten, Heft 3/2014, S. 204 f umfassend dargestellt wurde. Die DGUV hat den Reformbedarf bestätigt, und eine Expertengruppe zur „MdE-Reform“ unter Leitung von Prof. Schiltenwolf eingesetzt. Diese tagt 2015 erstmalig, wird aber vor 2017 keine Ergebnisse vorlegen. Bis dahin müssen in der Verwaltungspraxis von den Gutachtern besonders begründete MdE-Vorschläge beauftragt und durch Aktivitätsassessments (EFL, ERGOS etc.) im Einzelfall validiert werden. Die neuen MdE-Werte können nur auf Neufälle angewandt werden.