Erschienen in:
07.10.2016 | Öffentliches Gesundheitswesen | Originalarbeit
Kommunale Gesundheitsförderungspolitik und das Präventionsgesetz
Umsetzung und Perspektiven aus Sicht des öffentlichen Gesundheitsdienstes
verfasst von:
Prof. Dr. Bertram Szagun, MPH, Dr. Joseph Kuhn, Dr. Dagmar Starke
Erschienen in:
Prävention und Gesundheitsförderung
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Nach mehreren vergeblichen Anläufen ist 2015 das Präventionsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Als Bundesgesetz regelt es die dem Bund obliegenden Zuständigkeiten und bleibt bzgl. der regionalen Ausgestaltung entsprechend vage. Auf etablierte, aber weitgehend landesgesetzlich geregelte Strukturen wie den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) kann das Gesetz zwar kaum Einfluss nehmen, diese werden jedoch für die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Bedeutung haben.
Ziel
Im Rahmen des Artikels wird die mögliche Bedeutung und Rolle des ÖGD für die Umsetzung des Präventionsgesetzes beschrieben. Dabei sollen einerseits die mit einer aktiven Einbindung des ÖGD verbundenen Chancen aufgezeigt, andererseits aber auch die Herausforderungen benannt werden, die für eine von der Sache her gebotene aktive Rolle des ÖGD gemeistert werden müssen.
Ergebnisse
Die aktive Einbindung des ÖGD in die kommunale Umsetzung des Präventionsgesetzes birgt erhebliche Chancen bzgl. Bedarfsgerechtigkeit, Zielgenauigkeit, Intersektoralität und der Generierung von Synergieeffekten. Die diesbezüglichen Stärken des ÖGD zeigen sich in Modellen guter kommunaler Praxis v. a. dort, wo er eine kleinräumige Gesundheitsberichterstattung und eine neutrale, gemeinwohlorientierte kommunale Koordination umsetzt. Diese „potenziellen“ Stärken sind jedoch bei weitem nicht in der Mehrheit aller Kommunen implementiert, d. h. häufig kann der ÖGD diese Public-Health-Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Diese Schwäche ist v. a. durch den Spardruck in den öffentlichen Haushalten und das Fehlen eines modernen ÖGD-Leitbilds verursacht. Dies hat zudem zu einer eher berufspolitischen Interessenorientierung beigetragen, welche eine inhaltliche Weiterentwicklung des ÖGD in Richtung einer kommunalen Public-Health-Agentur nicht befördert. Besondere Bedeutung für eine gelingende Einbindung kommt den aktuell verhandelten Landesrahmenvereinbarungen und der dort eingenommenen Rolle der Sozialversicherungsträger zu. Anzustreben wäre, dass die kommunale Sozial- und Gesundheitsberichterstattung sowie eine Koordinationsfunktion in den Landesrahmenvereinbarungen verankert werden.