Zusammenfassung
Big Data im Gesundheitsbereich stellt hohe verfassungsrechtliche Anforderungen. Die Datenquellen wie auch die Zielsetzungen müssen zuvor festgelegt werden. Mögliche nicht beabsichtigte Effekte sind in einer Risikobetrachtung zu behandeln und durch Sicherungen zu beherrschen. Durch Anonymisierung und (möglicherweis komplexe) Pseudonymisierung sowie durch gesetzlich abgesicherte technisch-organisatorische, prozessurale Vorgaben können medizinische Erkenntnisgewinne rechtstaatlich abgesichert erreicht werden.
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Thilo Weichert Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
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Weichert, T. Big Data, Gesundheit und der Datenschutz. Datenschutz Datensich 38, 831–838 (2014). https://doi.org/10.1007/s11623-014-0328-x
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