Erschienen in:
01.05.2013 | Übersicht
Die Dauer der Unterbringung in der Entziehungsanstalt
verfasst von:
Dr. Norbert Schalast
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 2/2013
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Zusammenfassung
Der Beitrag nimmt aus erfahrungswissenschaftlicher Sicht Stellung zu einer Kontroverse über die Frage der – notwendigen, angemessenen, prognostizierbaren – Dauer einer Unterbringung gemäß § 64 StGB. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt, dass Gerichte bei Anordnung der Unterbringung – sachverständig beraten – die erforderliche Dauer der Unterbringung feststellen, damit gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB über die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe entschieden werden kann. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.04.2012 haben Sachverständige und Gerichte sich dabei an einer Höchstgrenze von 2 Jahren zu orientieren, was allerdings längere Therapiezeiten nicht ausschließt. In der Praxis wirkt sich eine Vielzahl von Umständen auf die Dauer einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt aus. Es ist kaum möglich, zur erforderlichen Therapiedauer im Einzelfall wohlbegründet dezidierte Aussagen zu treffen. Der Beitrag erörtert die relevanten Aspekte und kommt abschließend zu einer eher pragmatischen als angesichts der Rechtslage voll befriedigenden Empfehlung.