Erschienen in:
01.05.2015 | Originalarbeit
Die Wahrheit der Person und die Wahrheit der Tat
Der schweigende Angeklagte aus der Sicht des Psychiaters
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 2/2015
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Zusammenfassung
Den Angeklagten schweigen zu lassen und entsprechend auch eine psychiatrische Exploration zu verweigern, ist eine zunehmend beliebte Verteidigungstaktik. Sie ist nachvollziehbar, wenn ein Freispruch erreichbar erscheint. Wenn allerdings ein Tatnachweis mit hoher Wahrscheinlichkeit gelingen wird, beschädigt dieses Vorgehen den Angeklagten in seinen Möglichkeiten, seine Tat zu reflektieren und schließlich zu einem konstruktiven, prosozialen Umgang mit seiner Straffälligkeit zu kommen und den Weg sozialer Rehabilitation einzuschlagen. Der Beitrag verdeutlicht die Unverzichtbarkeit des Bemühens um Wahrheitsfindung und den Beitrag, den die psychiatrische Begutachtung dabei leisten kann.