Erschienen in:
28.06.2016 | Pathologisches Glücksspielen | Übersicht
Die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit bei psychischen Störungen
verfasst von:
Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 3/2016
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die psychiatrische Begutachtung der Schuldfähigkeit verläuft zweischrittig: Zunächst ist eine psychiatrische Diagnose zu stellen und einem der Rechtsbegriffe zuzuordnen, welche die Voraussetzungen verminderter oder aufgehobener Schuldfähigkeit benennen. Sodann ist aus psychiatrischer Sicht zu erörtern, ob der psychisch gestörte Täter, der um das Rechtswidrige seines Tuns wusste, auch imstande war, entsprechend dieser Einsicht zu handeln bzw. eine Straftat zu unterlassen. Letzteres nennen wir „Steuerungsfähigkeit“. Der letztlich rechtlich-normative Begriff der Steuerungsfähigkeit korrespondiert mit psychobiologischen Konzepten von exekutiver und motivationaler Steuerungsfähigkeit und dem psychologischen Modell der „intentionalen Handlungssteuerung“ (Goschke) sowie der „Desaktualisierung“ (Janzarik). Diese werden dargestellt und diskutiert, insbesondere im Hinblick auf Paraphilien und Verhaltensstörungen. Bei diesen wird bisweilen unter Ausklammerung der Frage, ob überhaupt der Schweregrad der in § 20 StGB genannten Störungen erreicht ist, freischwebend über Steuerungsfähigkeit diskutiert; plädiert wird für eine Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit sowie ihrer im Tatablauf sichtbaren Fähigkeiten, Schwächen und Entscheidungen.