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Erschienen in: Der MKG-Chirurg 2/2010

01.05.2010 | Medizinrecht

Das Splittingverbot oder Was ist ein Behandlungsfall?

verfasst von: Dr. P. Harneit

Erschienen in: Die MKG-Chirurgie | Ausgabe 2/2010

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Auszug

Über die Reichweite des Splittingverbots und die Definition des Behandlungsfalles hat das Gebührenordnungsreferat bereits mehrfach unterrichtet, zuletzt mit dem Mitgliederrundschreiben vom 25.03.2009. Gleichwohl bereitet der richtige Umgang mit dem Splittingverbot in der Praxis offenbar immer noch Schwierigkeiten. Aktualität hat das Thema insbesondere dadurch erlangt, dass in Bayern auf Anregung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen eine gemeinsame Arbeitsgruppe KZVB/KVB gebildet wurde, die eine einheitliche Vorgehensweise zur Prüfung von Abrechnungen doppelt zugelassener MKG-Chirurgen gewährleisten soll. In Niedersachsen werden die Abrechnungen von MKG-Chirurgen gegenüber der KVN und der KZVN regelmäßig abgeglichen. Dort ist es nicht nur zu empfindlichen Honorarberichtigungen, sondern auch zu Disziplinarmaßnahmen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gekommen. Um MKG-Chirurgen vor solchen Konsequenzen zu bewahren, werden nachfolgend noch einmal die wesentlichen Grundsätze und Problemfälle dargestellt. …
Fußnoten
1
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.1995 – L 5 KA 262/95 – MedR 1996, 476.
 
2
LSG Bayern, Urteil vom 05.03.2008 – L 12 KA 5008/06 – Rn. 30 ff.
 
3
Informationsdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein 8/2008 vom 31.10.2008, S. 5.
 
4
LSG Bayern, Urteil vom 05.03.2008 – L 12 KA 5008/06 – Rn. 26–29.
 
Metadaten
Titel
Das Splittingverbot oder Was ist ein Behandlungsfall?
verfasst von
Dr. P. Harneit
Publikationsdatum
01.05.2010
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die MKG-Chirurgie / Ausgabe 2/2010
Print ISSN: 2731-748X
Elektronische ISSN: 2731-7498
DOI
https://doi.org/10.1007/s12285-010-0149-3

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