Erschienen in:
01.03.2014 | Originalien
Das Karpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit
Voraussetzungen zur Anerkennung und Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung
verfasst von:
Dr. U. Hoehne-Hückstädt, G. Schedlbauer, B. Hartmann, M. Sander, M. Spallek, F. Zagrodnik
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 2/2014
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Zusammenfassung
In diesem Artikel wird am Beispiel des Karpaltunnelsyndroms („carpal tunnel syndrome“, CTS) die Entwicklung von Qualitätsstandards für Berufskrankheiten (BK)-Feststellungsverfahren durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dargestellt. Ziele sind, für Unfallversicherungsträger, medizinische Gutachter und Betroffene sowie deren behandelnde Ärzte die Grundlagen für eine einheitliche Bearbeitung bei den Unfallversicherungsträgern und Transparenz zu schaffen.