Erschienen in:
21.08.2020 | Harnblasenkarzinom | Originalien
Harnblasenkrebs durch Rissprüfsprays auf Azofarbstoff-Basis
verfasst von:
Thura Kadhum, Silke Kopps, Hans-Martin Prager, Hermann M. Bolt, Meinolf Blaszkewicz, Jörg Reinders, Jan G. Hengstler, Silvia Selinski, Prof. Dr. med. Klaus Golka
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 1/2021
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Zusammenfassung
Hintergrund
Harnblasenkrebs kann durch die Freisetzung krebserzeugender aromatischer Amine aus Azofarbstoffen verursacht werden (BK-Report 1/2019).
Zielstellung
Ziel der vorliegenden Untersuchung war es, aus nach BK 1301 angezeigten Fällen Informationen über die stoffliche Natur entsprechender früher verwendeter Azofarbstoffe zu gewinnen.
Material und Methoden
Es wurden 14 Fälle einer angezeigten Berufskrankheit BK 1301, die gegen unterschiedliche Rissprüfsprays bei Tätigkeiten in der Metallbranche exponiert waren, untersucht. Eine ausführliche Berufsanamnese wurde erhoben und, falls möglich, der genetische Status der N‑Acetyltransferase 2 (NAT2) bestimmt.
Ergebnisse
Die untersuchten Personen waren erstmals im Zeitraum zwischen 1957 und 1986 gegen Rissprüfsprays exponiert. Das Alter bei der ersten Exposition lag zwischen 14 und 33 Jahren. Das Alter bei der Erstdiagnose des Harnblasenkrebses variierte zwischen 35 und 64 Jahren. Die Latenzzeiten lagen zwischen 17 und 45 Jahren. Die längste berichtete Expositionsdauer betrug 29 Jahre. Sechs von 10 genotypisierten Fällen waren langsame NAT2-Acetylierer. Das meist rote Rissprüfmittel wurde auf den zu prüfenden Metallkörper gesprüht. Danach wurde die Metallfläche mit einem Lappen gereinigt. In Poren oder Risse eingedrungener Farbstoff verbleibt. Die Rissprüfer waren sowohl durch Hautkontakt als auch durch Inhalation gegen die Farbbestandteile exponiert. In Großbritannien wurden jedoch bei einer Fallserie von 8 Harnblasenkrebspatienten auch Rissprüfmittel mit Farbstoffen auf der Basis von Naphthalimid oder Naphthalazin angegeben.
Schlussfolgerung
Harnblasenkrebspatienten mit einer beruflichen Tätigkeit in der Metallbranche müssen explizit nach der Anwendung von Rissprüfsprays gefragt werden.