Schwerpunkt IIÄrztliche Behandlungsfehler im strafrechtlichen ErmittlungsverfahrenMedical Malpractice and Preliminary Criminal Proceedings
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Die Dogmatische Kontroverse
Ausgangspunkt der Untersuchung1, 2
Der Stein des Anstoßes
Der Stein des Anstoßes liegt seit jeher in der Frage, ob die lege artis, aber eigenmächtige, also das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletzende Heilbehandlung, durch Körperverletzungsdelikte erfasst sein kann. Das Schrifttum hatte einfach und treffend argumentiert, dass durch den gelingenden Heileingriff der Körperzustand ja nicht verschlechtert, sondern bewahrt bzw. gebessert wird und es für die Rechtsgutsverletzung nicht auf den Einzelakt, sondern auf das Gesamtergebnis ankommt. In den
Tatsächliche Um- und Mißstände
Die tatsächlichen Missstände der Verfahrenswirklichkeit des Arztstrafrechts beziehen sich somit auf den Bereich des Behandlungsfehlers. Dabei ist vorab bemerkenswert, dass das Strafrecht für Patienten und Hinterbliebene mit rund 1.000 Strafanzeigen jährlich quantitativ eine nur geringe Bedeutung hat15
Entkriminalisierung
Im Vordergrund rechtspolitischer Erwägungen zum Rechtsgüterschutz von Patienten muss auch aus strafrechtlicher Perspektive die Beherrschung der mit der ärztlichen Praxis verbundenen Risiken und deren Analyse zur Fehlervermeidung stehen34. Wegen den komplexen Zusammenhängen zwischen der medizinischen Praxis und Wissenschaft, der Gesundheitsbehörden, Berufskammern und Justiz ist dazu ein übergreifendes und konzertiertes Verhältnis zwischen diesen Bereichen