Transfusionsmedizin 2021; 11(04): 253-257
DOI: 10.1055/a-1521-8068
Recht

Dürfen im Ausland unter der Widerspruchsregelung gewonnene Organe nach deutschem Transplantationsrecht in Deutschland verwendet werden?

Bita Bakhschai
,
Rainer Blasczyk

Einleitung

Änderungen des Transplantationsgesetzes [1] waren bis Anfang 2020 ein prominentes Thema und haben am 16.01.2020 mit einer Abstimmung im Bundestag für das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ [2], das am 1. März 2022 in Kraft treten wird, ein vorläufiges Ende gefunden. Der konkurrierende Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung hatte keine Mehrheit erhalten [3]. Damit war die ansonsten weltweit überwiegend geltende sogenannte Widerspruchslösung, bei der jeder als Organspender gilt, es sei denn, er hat sich zu Lebzeiten aktiv dagegen ausgesprochen, für Deutschland abgelehnt und es blieb bei der zuvor gültigen Entscheidungslösung.



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Article published online:
22 November 2021

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