Laryngorhinootologie 2009; 88(3): 191-193
DOI: 10.1055/s-0029-1192045
Gutachten + Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der Gutachtenpraxis: Commotio labyrinthi vestibularis (Schädigung der Otolithenorgane Utriculus und Sacculus nach heftigem Aufprall auf die rechte Körperseite)

T. Brusis
Further Information

Publication History

Publication Date:
26 February 2009 (online)

Einleitung

Schwindel und Gleichgewichtsstörungen nach Kopfunfällen werden häufig bei der Begutachtung angegeben. Die Zuordnung fällt bei Bagatelltraumen meist schwer. Innenohrschäden (Commotio labyrinthi vestibularis, Labyrinthfraktur, Fensterruptur usw.) sind sehr selten und nur bei schweren Traumen mit nachweisbarem organischen Schaden anzunehmen. Ein postcommotionelles Syndrom (Begutachtung durch Neurologen) ist in der Regel nach drei bis vier Wochen abgeklungen und stellt daher nach dieser Zeitspanne keine Ursache dar. Eine Contusio cerebri kann nur bei entsprechendem MRT-Befund angenommen werden.Länger dauernde Schwindelbeschwerden nach Kopfunfällen sind in der Regel nicht zu erklären, wenn objektive Befunde fehlen. Sie werden daher häufig als zentraler Schaden oder phobischer Schwankschwindel (Strupp, M et al., Nervenarzt 2008; 74: 911–914) fehlgedeutet. Im Einzelfall wird – bei fehlenden Befunden – dem Verunfallten oft Unrecht getan. Heute stehen differenzierte Untersuchungsmethoden in der Vestibularisdiagnostik zur Verfügung, um Schäden einzelner Strukturen des Vestibularorgans aufzudecken.

Prof. Dr. med. T. Brusis

Institut für Begutachtung

Dürener Straße 199–203

50931 Köln

    >