Gesundheitswesen 2015; 77 - A25
DOI: 10.1055/s-0035-1562981

Datenlinkage von Primär- und Sekundärdaten – Erfahrungen und Perspektiven

E Swart 1, J Powietzka 1, C Stallmann 1, S March 1
  • 1Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg

Hintergrund: Das zunehmend in epidemiologischen Studien angestrebte Datenlinkage von Primär- und Sekundärdaten erfolgt in der Erwartung, durch die Datenverknüpfung und die Überwindung der jeweiligen Limitationen neue Möglichkeiten wissenschaftlicher Analysen zu erschließen. In inhaltlich begrenztem Umfang erfolgt dies z.B. in der lidA-Studie, in einem sehr viel größeren Ausmaß in der im Herbst 2014 gestarteten Nationale Kohorte. Da in einer Vielzahl weiterer laufender oder geplanter Studien ein Datenlinkage vorgesehen ist, sollen hier die bisherigen Erfahrungen reflektiert und aus ihnen Empfehlungen für zukünftige derartige Studien abgeleitet werden. Methoden: Das Datenlinkage von Primärdaten mit Sekundärdaten beschränkt sich nicht allein auf Prozessdaten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern umfasst auch die Nutzung von Prozessdaten anderer Sozialversicherungsträger oder von Krebsregisterdaten. Aus verschiedenen inhaltlich begrenzten Studien werden maßgebliche Erfahrungen mit dem Datenlinkage berichtet. Ergebnisse: Aus den Erfahrungen bisheriger Studien können Empfehlungen für die Ausgestaltung zukünftiger das Datenlinkage betreffender Studien abgeleitet werden. Die Empfehlungen betreffen die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen sowie für das Datenlinkage spezifische methodische Aspekte bei der späteren Datenanalyse. Beispielhaft seien genannt: (i) Für den Bereich der GKV muss mit einer Vielzahl von Dateneignern gesprochen werden. (ii) Es müssen die Vor- und Nachteile eines exakten oder probabilistischen Datenlinkage gegeneinander abgewogen werden. (iii) Besonders der Verlinkung mit Sozialdaten stehen hohe datenschutzrechtliche Auflagen gegenüber. (iv) Bei einem Datenlinkage auf der Grundlage eines informed consent muss die Möglichkeit einer Selektion bzgl. der Consenter beachtet werden. Schlussfolgerungen: Im Datenlinkage von Primär- und Sekundärdaten liegen vielfältige Potenziale. Gleichwohl müssen die Chancen gegen die damit verbundenen hohen personellen, zeitlichen und finanziellen Mehraufwände abgewogen werden. Zudem erschweren hohe datenschutzrechtliche Hürden ein Datenlinkage. Es bleibt abzuwarten, ob sich diesbezüglich ein neues Interessensgleichgewicht zwischen Datenschutz und Wissenschaft ausbilden wird.

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