Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis: Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragungen 2011 und 2015

Ein Kernelement des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Repräsentative Informationen darüber, wie betrieblich mit dieser Verpflichtung umgegangen wird, liefern die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführten Betriebsbefragungen. Diese Befragungsdaten zeigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung in vielen Bereichen noch nicht vollständig umgesetzt werden.

Bibliografische Angaben

Titel:  Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis: Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragungen 2011 und 2015. 

Verfasst von:  Sabine Sommer, R. Kerschek, U. Lenhardt

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2018. 
(baua: Fokus)
Seiten: 11, Projektnummer: F 2416, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20180905

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Forschungs­projekte

ProjektnummerF 2416 StatusAbgeschlossenes Projekt Auswertung der Datensätze der GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragungen 2011 und 2015

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Forschung abgeschlossen