Nichtinvasive Beatmungstherapie in Akut- und Notfallmedizin
NANo-Fortbildung
- 17.12.2025
- Lungenödem
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Rettungsdienstfachpersonal
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Feuerwehrakademie Hamburg
- Feuerwehr München
- Malteser Hilfsdienst
- Zertifiziert bis
- 17.12.2026
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
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Die nichtinvasive Beatmung (Noninvasive Ventilation, NIV) ist eine etablierte Methode zur Atemunterstützung bzw. zur Beatmung von Patient*innen ohne Verwendung eines invasiven Beatmungszugangs. Sowohl in der prähospitalen als auch in der klinischen Akut- und Notfallmedizin hat sich die NIV-Therapie zur Behandlung der akuten respiratorischen Insuffizienz z. B. bei der Exazerbation der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), dem kardialen Lungenödem oder der schweren Pneumonie bewährt. Eine weitere Indikation ist die Präoxygenierung vor endotrachealer Intubation. Bei korrekter Indikationsstellung und Anwendung kann die NIV-Therapie die Wahrscheinlichkeit einer endotrachealen Intubation verringern, die Mortalität der Patient*innen senken und die Krankenhausaufenthaltsdauer verkürzen [1, 2]. Allerdings sind wichtige Kontraindikationen und Komplikationen zu beachten. Dieser Beitrag vermittelt sichere Kenntnisse in der praktischen Anwendung der NIV-Therapie in der Notfallmedizin.
Nach der Lektüre dieses Beitrags ...
- können Sie die physiologischen und technischen Grundlagen der NIV-Therapie beschreiben und diese in Ihre klinische Anwendung übertragen.
- können Sie Patient*innen identifizieren, die von einer NIV-Therapie profitieren könnten.
- kennen Sie die Einstellungen der Beatmungsparameter für unterschiedliche Krankheitsbilder und können diese benennen.
- können Sie die Besonderheiten und Herausforderungen der NIV-Therapie im Rettungsdienst erklären.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. – Die Fortbildung ist anrechenbar mit 3 Punkten auf die gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW geforderte Fortbildung für Notärztinnen und Notärzte (NANo, Notärztinnen und Notärzte Nordrhein). – Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013]. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.