29.09.2017 | Panorama
Richter urteilt: kein eigenes Rechtsgut verletzt
Mann impotent: Frau erhält kein Schmerzensgeld
verfasst von:
Ilse Schlingensiepen
Erschienen in:
Uro-News
|
Ausgabe 10/2017
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Auszug
_ Hat eine Frau Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein vermuteter Arztfehler ihren Ehemann impotent gemacht hat? „Nein!“ urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und begründet sein Urteil (Az. 3 U42/17): Die Frau habe keine Verletzung eines eigenen Rechtsguts erlitten. Nach Überzeugung der Richter stellt der behauptete Verlust der ehelichen Sexualität „keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung“ dar. Zudem merkte der Richter an, dass die infrage stehende Impotenz keinen vollständigen Verlust der ehelichen Sexualität bedeuten müsse. …