Erschienen in:
14.09.2017 | Die Verbände informieren
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BESTÄTIGT TARIFEINHEITSGESETZ
Marburger Bund geschwächt
verfasst von:
bm
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 9/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz in den wesentlichen Teilen bestätigt. Das Urteil bedeutet eine deutliche Schwächung für den Marburger Bund. Im Falle von kollidierenden Tarifverträgen wird derjenige verdrängt, der weniger Mitglieder in einem Betrieb hat. Diese Regelung kann grundsätzlich von allen Tarifparteien des Betriebes ausgesetzt werden. Trotz der Möglichkeiten der Ergänzung von Tarifverträgen der „großen“ Gewerkschaften sind Spartengewerkschaften, wie der Marburger Bund, nachhaltig geschwächt. Es ist daher gut möglich, dass kleine Gewerkschaften ihren Mitgliederstamm erweitern (hier etwa auf Pflegekräfte), um weiterhin einen Einfluss im Betrieb gewährleisten zu können. …