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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 1/2022

01.01.2022 | Masern | Aktuelles in Kürze

Masernimpfung: Nachweispflicht bis 31. Juli verlängert

verfasst von: Anna Riehl

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 1/2022

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Auszug

BERLIN - Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach ist auch das Praxispersonal zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern verpflichtet. Für bereits länger in der Praxis Beschäftigte galt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2021. Diese Übergangsfrist wurde coronabedingt um sieben Monate bis Ende Juli 2022 verlängert. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
Metadaten
Titel
Masernimpfung: Nachweispflicht bis 31. Juli verlängert
verfasst von
Anna Riehl
Publikationsdatum
01.01.2022
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Masern
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 1/2022
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-022-4864-7

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