Erschienen in:
01.11.2004
Maßregel der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB
Grundlagen und Differenzialindikation gegenüber der Maßregel gemäß § 63 StGB
verfasst von:
Dr. E. Habermeyer, H. Saß
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 11/2004
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Zusammenfassung
Gemäß § 66 StGB kann bei rückfälligen Straftätern die Maßregel der Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn ein „Hang zur Begehung erheblicher Straftaten“ vorliegt. Der großen Bedeutung der zu erstattenden psychiatrischen Gutachten steht eine bislang nur in Ansätzen geleistete fachliche Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegenüber. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Problemgeschichte, juristische und kriminologische Sichtweisen sowie die bislang spärlichen psychiatrischen Stellungnahmen. Anschließend wird ein Arbeitsansatz vorgestellt, der sich an aktuellen Konzepten zur forensischen Relevanz von Persönlichkeitszügen bzw. -störungen orientiert. Die Arbeit soll als Denkanstoß bzw. Diskussionsgrundlage für die weitere psychiatrische Auseinandersetzung mit der Thematik dienen.