Nach privat bezahlter In-vitro-Fertilisation (IVF) muss die gesetzliche Krankenkasse ein Arzneimittel zum Erhalt der Schwangerschaft bezahlen, so ein Urteil des Sozialgerichts in München.
12.01.2025 | Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit | Nachrichten | Online-Artikel