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Erschienen in: Orthopädie & Rheuma 4/2018

17.08.2018 | Panorama

Oberlandesgericht Frankfurt

Mediziner darf Osteopathie bewerben

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: Orthopädie & Rheuma | Ausgabe 4/2018

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Auszug

_ Osteopathen dürfen mit der Wirksamkeit der Osteopathie, nicht aber mit jener der Sonderform der kraniosakralen Osteopathie werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Im Streitfall hatte ein Arzt auf seiner Homepage sowohl für die Osteopathie allgemein, wie auch für die kraniosakrale Osteopathie geworben. Dagegen klagte ein Unternehmensverband mit der Begründung, dass es für die beworbenen Behauptungen keinerlei Belege gebe. Das OLG Frankfurt betonte nun zwar, dass Werbeaussagen zu bestimmten Behandlungsmethoden nur dann zulässig seien, „wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen“. Allerdings müsse ein Kläger, der gegen solche Werbeaussagen vorgeht, zunächst seinerseits darlegen, dass die Aussagen wissenschaftlich nicht tragfähig oder zumindest umstritten sind. Auszüge aus einem Wikipedia-Artikel reichten hierfür nicht aus. …
Metadaten
Titel
Oberlandesgericht Frankfurt
Mediziner darf Osteopathie bewerben
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
17.08.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Orthopädie & Rheuma / Ausgabe 4/2018
Print ISSN: 1435-0017
Elektronische ISSN: 2196-5684
DOI
https://doi.org/10.1007/s15002-018-1388-3

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