12.05.2022 | Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin | CME-Kurs
Arzthaftung und Strafrecht in der Akutmedizin
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Arzthaftung hat Hochkonjunktur. Behandlungsfehler können sowohl zivil- als auch strafrechtlich sanktioniert werden. Neben Geld- und Freiheitsstrafen können Ärzte auch mit approbationsrechtlichen Sanktionen belegt werden. Der Arzt schuldet dem Patient den zum Zeitpunkt der Behandlung anerkannten Standard. Zudem muss er der gebotenen Sorgfaltspflicht nachkommen. Dabei ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten unbedingt zu achten. Insbesondere in Akutsituationen kann es jedoch geboten sein, Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren für die Gesundheit des Patienten in die Wege zu leiten. Im vorliegenden Beitrag werden häufige Fallstricke in der akutmedizinischen Behandlung und ihre juristische Relevanz analysiert.
Nach Lektüre dieses Beitrags
- kennen Sie die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers sowie die Tragweite möglicher (berufs-)rechtlicher Konsequenzen.
- können Sie die juristische Tragweite von Einwilligungsfähigkeit und Selbstbestimmungsrecht beurteilen.
- wissen Sie, unter welchen Voraussetzungen Sicherungsmaßnahmen geboten sind.
- kennen Sie die häufigsten juristischen Fallstricke in der Akutmedizin.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].
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