Erschienen in:
04.06.2018 | Infertilität | Leitthema
Medizinische und psychosoziale Aspekte der Beratung
verfasst von:
Prof. Dr. Heribert Kentenich, Dr. Petra Thorn, Prof. Dr. Tewes Wischmann
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 8/2018
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Zusammenfassung
Ärztliche Beratung bei Sterilität/und Reproduktionsmedizin findet in Deutschland auf Grundlage der „Psychosomatischen Grundversorgung“ statt. Die Inhalte sind geregelt in der „(Muster‑)Richtlinie der Bundesärztekammer 2006“, die sowohl die medizinischen als auch die psychosozialen Aspekte der ärztlichen Beratung festlegt. Diese Richtlinie wird nun durch eine Richtlinie nach § 16 b Abs. 1 TPG (Transplantationsgesetz) abgelöst werden. Für gesetzlich versicherte Ehepaare gilt die „Richtlinie über künstliche Befruchtung“ des G‑BA (Gemeinsamer Bundesausschuss). Auch hier sind die Inhalte der ärztlichen und psychosozialen Beratung im Detail geregelt. Darüber hinaus ist eine unabhängige psychosoziale Beratung (nicht ärztlich geleitet) sinnvoll, um eine behandlungsunabhängige zweite Sichtweise zu ermöglichen. Bei fremden Gameten (in erster Linie Samenzellen) und bei fremden Embryonen sollte die psychosoziale Beratung alle Aspekte beinhalten, die sich aus Schwangerschaft, Geburt und dem späterem Leben mit Kindern ergeben. Eizellspende und die Leihmutterschaft sind (zurzeit) in Deutschland verboten. Gleichwohl gehen viele Paare zur Behandlung ins Ausland. Auch hier sollten im Vorfeld bereits medizinische und psychosoziale Fragen angesprochen und beraten werden.