Erschienen in:
11.12.2019 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Mehr Bürokratie beim AU-Schein
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 21-22/2019
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Auszug
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2019 die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit (AU) angepasst. Vertragsärzte sind künftig verpflichtet, spätestens ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen regelmäßig ärztlich festzustellen, ob eine stufenweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit in Betracht kommt. Die AU-Richtlinie enthielt zwar auch bisher schon vergleichbare Regelungen, aber mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die ärztliche Feststellung nun verbindlich vorgegeben. …