Immunhistochemische Untersuchungen beim malignen Melanom
Grundlagen und besondere Aspekte
- 19.05.2025
- Melanom
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 07.05.2026
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Immunhistochemische Untersuchungen gehören zu den seit vielen Jahren angewendeten Untersuchungen in der Dermatopathologie und Pathologie und sind aus der Tumordiagnostik nicht mehr wegzudenken. Ziel ist die Identifikation und Klassifizierung von Tumorzellen, die bestimmte Antigene exprimieren. Das maligne Melanom kann durch eine Vielzahl an gut beschriebenen und standardisierten Antikörpern charakterisiert werden, sodass immunhistochemische Färbungen im Rahmen der Melanomdiagnostik, der differenzialdiagnostischen Abgrenzung anderer Tumoren, der Tumordickenbestimmung, der Diagnostik von Tumormetastasen und auch in der Diagnostik der Wächterlymphknoten Anwendung finden. Von hoher diagnostischer Relevanz ist die umfassende Kenntnis der Expressionsprofile und der spezifischen Färbemuster der jeweilig verwendeten Antikörper mit dem Ziel, Fehldiagnosen zu vermeiden. Den perfekten Antikörper mit maximaler Sensitivität bei höchster Spezifität gibt es nicht. Zudem ersetzt die Immunhistochemie in keinem Fall die konventionelle Begutachtung und Interpretation der Tumorproben. Erst in der Symbiose mit klinischen und konventionell-histologischen Befunden haben immunhistochemische Färbungen einen diagnostischen Wert.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- sind Ihnen die relevanten konventionellen immunhistochemischen Marker des malignen Melanoms geläufig,
- sind Ihnen die wesentlichen Indikationen zur immunhistochemischen Untersuchung bekannt,
- kennen Sie Fallstricke in der Beurteilung immunhistochemischer Färbungen,
- sind Ihnen die wesentlichen Gründe der deutlich vermehrten Anwendung der Immunhistochemie in der dermatopathologischen Melanomdiagnostik vertraut.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].