01.11.2013 | Originalarbeit
Merkmale eines Fehlurteils
verfasst von:
Johann Schwenn
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 4/2013
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Zusammenfassung
Fehlurteile bestrafen Angeklagte, welche die Tat nicht begangen haben. Da die Revision im Grundsatz nur prüft, ob das Urteil Rechtsfehler enthält, nicht aber, ob es richtig oder falsch ist, bleibt zur Korrektur von Fehlurteilen oft nur der schwierige Weg des Wiederaufnahmeverfahrens. Der Autor verdeutlicht anhand eigener Erfahrungen in erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren einige typische Merkmale von Fehlurteilen, die insbesondere auf Fehlbeschuldigungen beruhen. Gefordert werden eine systematische Schulung von Richtern hinsichtlich der Fehlerquellen sowie eine Auswertung der Fehlleistungen durch das Bundesministerium der Justiz als Grundlage einer Reform des Wiederaufnahmerechts.